Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. 2 SLa 70/25) entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer internen Compliance-Untersuchung keinen Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen Kopie des Untersuchungsberichts nach Art. 15 DSGVO haben. Stattdessen besteht lediglich ein Einsichtsrecht in den Bericht, soweit dieser personenbezogene Daten enthält. Das Urteil schafft Klarheit im […]