Im November haben wir darüber informiert, dass Arbeitsstätten gem. § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) a.F. grundsätzlich nur noch dann betreten werden dürfen, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sind (Abfrage 3G-Status). Änderung des Infektionsschutzgesetzes Mit Ablauf des 19. März 2022 ist diese allgemeine Pflicht zur Abfrage des 3G-Status nun entfallen. Denn die […]