„Was machen eigentlich meine Mieter da auf meinem Grundstück?“ So oder so ähnlich könnten Wohnungseigentümer den Zweck für Videokameras in vermieteten Mehrfamilienhäusern rechtfertigen. Dass nur das reine Interesse – also die Neugier, nicht zu verwechseln mit dem „berechtigten Interesse“ – noch keine datenschutzrechtliche Grundlage für den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage bietet, sollte eigentlich klar sein. Dennoch […]