Das Amtsgericht (AG) Arnsberg hat sich mit der Frage befasst, ob die Auskunft nach Art. 15 DSGVO verweigert werden darf, wenn der Anfragende solche Auskünfte verlangt, um Schadensersatzansprüche zu provozieren (Beschluss vom 31.07.2024, Az.: 42 C 434/23, siehe auch beck-aktuell). Seitens des AG Arnsberg wurde der EuGH eingeschaltet und diesem eine Reihe von Fragen vorgelegt. […]