Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens musste das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein) die Obergrenze eines Schmerzensgeldanspruchs gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO beziffern, welcher der Antragstellerin aufgrund eines Datenschutzverstoßes in Form einer – vermeintlich – unzulässigen Veröffentlichung eines Werbevideos, das die Antragstellerin ausschnittsweise abbildet, zusteht. Dem Beschwerdeverfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein lag ein zuvor vom Arbeitsgericht Kiel […]