Nachdem sich in den letzten Monaten eine uneinheitliche Rechtsprechung bei der Frage abzeichnete, ob ein erheblicher Schaden eintreten muss, um Schmerzensgeld beanspruchen zu können oder nicht, hat nun das Bundesverfassungsgericht den weiteren Weg skizziert. Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Goslar. Amtsgericht sah keine Grundlage für Schmerzensgeld wegen einer Werbe-E-Mail Ein Rechtsanwalt hatte ohne seine […]