Wenn Name und Adresse unerlaubt gespeichert werden, kann dies einen Schadensersatzanspruch in Höhe von maximal 50 Euro begründen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschluss vom 19.12.2022 – Az.: 11 W 69/22) in einem Verfahren, in dem es um die Beschwerde eines Klägers gegen einen Beschluss des Landgerichts (LG) Münster ging, durch welchen ihm Prozesskostenhilfe […]