Im aktuellen Newsletter „Datenschutz im Blick“ des AOK-Verlages thematisiert Sven Venzke-Caprarese von der datenschutz nord GmbH das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Aus datenschutzrechtlicher Sicht birgt insbesondere § 79a BetrVG Neuerungen. Dieser regelt das lange umstrittene datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Nun ist eindeutig festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Datenverarbeitung des Betriebsrats die verantwortliche Stelle ist. Infolgedessen […]