Seit vergangenem Sonntag gelten für Einrichtungen der katholischen Kirche die novellierten Fassungen des KDG und der KDG-DVO. Nach unserem Kenntnisstand haben die Bischöfe aller 27 (Erz-Bistümer) die beschlossene Fassung des Verbandes der Diözesen Deutschlands rechtzeitig für ihren Zuständigkeitsbereich umgesetzt und im kirchlichen Amtsblatt verkündet. Die Bistümer, die als erstes die neuen Fassungen umsetzten, mussten zwischenzeitlich […]