Auf Seiten von Arbeitgebern besteht immer wieder das Bedürfnis nach Überwachung der Mitarbeiter, um bei entsprechenden Verdachtslagen die Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachweisen zu können. Dabei stellt sich uns Datenschützern in der Praxis regelmäßig die Frage, welche Überwachungsmaßnahmen noch vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gedeckt sind. Denn der datenschutzrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt bei […]