Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) für viel Aufregung gesorgt. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten verpflichtet. Das BAG folgt damit dem sog. Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az. C 55/18). Auch wenn einige Unternehmen nur zögerlich darauf reagieren, ist klar: In […]