In seinem Beschluss vom 07.10.2025 (Az.: VI ZR 297/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine Verantwortlichen im Sinne der DSGVO sind. Bedeutung des BGH-Beschlusses Die Einordnung als Verantwortlicher ist im Datenschutzrecht zentral, weil sie bestimmt, wer für die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich verantwortlich ist. Der Verantwortliche trägt die Hauptverantwortung für die Einhaltung […]