Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hat sich am 16.07.2019 zu den Kriterien für die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung geäußert. Zur Erinnerung: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist gem. Art. 35 DSGVO für den Verantwortlichen insbesondere dann erforderlich, wenn „[…]eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich […]
Art. 35 DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung – Österreich legt Black- und Whitelist vor
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA oder PIA – Privacy Impact Assessment) ist gemäß Art. 35 DSGVO insbesondere dann durchzuführen, wenn die Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten zur Folge hat. Der Europäische Datenschutzausschuss, […]