Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 gelten für die Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten die gleichen Voraussetzungen wie für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO ist auch von Behörden und öffentlichen Stellen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn „die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit […]