Eine der Kernaufgaben im Datenschutzmanagement zur Umsetzung der DSGVO und gleichzeitig eine der aufwändigsten Aufgaben ist das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO. In diesem Verzeichnis müssen Unternehmen und Behörden Geschäftsprozesse dokumentieren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei genügt nicht die bloße Auflistung der bestehenden Geschäftsprozesse, sondern es müssen zu jedem […]