Das Interdiözesane Datenschutzgericht musste sich in dem Verfahren IDSG 01/2021 mit dieser praxisrelevanten Frage beschäftigen. Der Beschluss ist als anonymisierte Fassung abrufbar auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Sachverhalt Der Antragsteller war Patient in einer chirurgischen Arztpraxis und wurde dort Mitte 1993 ambulant behandelt. Eine Regelung zum Datenschutz, insbesondere etwa für den Fall der […]