Wer so oder ähnlich die technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen in Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 Bundesdatenschutzgesetz beschreibt, muss – zumindest in Bayern – künftig mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat laut einer kürzlich erschienenen Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ein Unternehmen in Bayern mit einem fünfstelligen Bußgeld belangt wurde, weil es „in […]