Ein richtungsweisendes Urteil des Sozialgerichts Dresden (S 15 SF 304/24 DS) beleuchtet sehr klar die Grenzen datenschutzrechtlicher Löschforderungen: Das bloße Ausblenden personenbezogener Daten in einer Softwareanwendung ist nach Ansicht des Gerichts kein echtes Löschen im Sinne der DSGVO. Hintergrund des Falls Gegenstand des Rechtsstreits war die Stammdatensoftware der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort können personenbezogene […]