Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden (Urteil vom 09.07.2015 – Az.:III ZR 329/14), dass Krankenhäuser die Adressdaten ihrer Patienten bekanntgeben müssen, wenn die Auskunft benötigt wird, um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können. Sachverhalt Der minderjährige Kläger teilte sich in einer Fachklinik für Kinder und Jugendliche das Zimmer mit einem anderen Patienten, mit welchem er von […]