Zu einer weniger beachteten Vorschrift aus der DSGVO, die allerdings systematisch den Betroffenenrechten zugeordnet worden ist, zählt der Art. 22 DSGVO. Danach hat die betroffene Person grundsätzlich das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (einschließlich Profiling) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich […]