Wer für einen Schaden verantwortlich ist, muss auch die Folgen tragen. Das betrifft auch die Konsequenzen, die sich aus einem datenschutzrechtlichen Verstoß ergeben. Kann der mutmaßlich Verantwortliche nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat, entfällt die Haftung gemäß Art. 82 Abs. 3 DSGVO. Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen datenschutzrechtlichen Verstoß verursacht, ist […]