Durch Urteil vom 16.10.2024 (Az.: 27 O 60/24) hat das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden, dass die standardisierte Unterrichtung der SCHUFA Holding AG („SCHUFA“) über den Abschluss von Mobilfunkverträgen durch Telekommunikationsunternehmen nicht durch die Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt ist. Gleichwohl stellte das LG Stuttgart klar, dass […]