Das Verwaltungsgericht (VG) München stellte in seinem Urteil vom 12.02.2025 (Az.: M 7 K 22.4558) fest, welche Datenschutz-Aufsichtsbehörde für ein kommunales Verkehrsunternehmen zuständig ist. Das hier betroffene Unternehmen tritt zwar in privater Rechtsform auf, sei aber als öffentliche Stelle im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) anzusehen. Hintergrund Die Klägerin, ein kommunaler Verkehrsbetrieb in Form einer […]