Jedes Unternehmen sollte einen Datenschutzbeauftragten haben. Für Unternehmen mit mindestens 20 Personen, die sich ständig mit personenbezogenen Daten am Computer auseinandersetzen ist dies nach § 38 BDSG sogar gesetzliche Pflicht. Das Unternehmen hat dabei nach Art. 37 DSGVO die Wahl, ob es einen eigenen Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten benennt oder aber einen externen Dienstleister. Anforderungen an […]