Fast jeder Werbende kennt es, bevor Kunden oder Interessenten eine Werbe-E-Mail zugesandt werden darf, muss eine Einwilligung des zu Bewerbenden eingeholt werden (§ 7 Abs 2. Ziff. 3 UWG). Einschlägig ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Obwohl das UWG keine Formvorschriften an das Einholen einer Einwilligung stellt, sollte diese in einem dokumentierbaren Format […]