Arbeitgeber sind in Deutschland gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Ziele eines BEM-Verfahrens bestehen darin, Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln und hieraus Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung von zukünftigen Fehlzeiten […]