Das Landesarbeitsgericht Rostock hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2020, Az.: 5 Sa 108/19 mit der Frage befasst, welches Fachwissen und welche weiteren Kompetenzen der Datenschutzbeauftragte für seine Tätigkeit haben muss. Im Einzelnen: Nach Artikel 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, das er […]