Die katholische Kirche in Deutschland hat ihr Datenschutzrecht der Datenschutzgrundverordnung angepasst und Ende November ein Katholisches Datenschutzrecht (KDG) beschlossen. Dieses muss von den Bistümern noch als geltendes Recht bis zum 24.5.2018 beschlossen werden. Damit das neue Recht auch korrekt angewendet werden kann, ist es den Verantwortlichen wichtig, dass alle Betroffenen sich über die verwendeten Begrifflichkeiten […]