Der LFDI Mecklenburg-Vorpommern wurde darüber informiert, dass ein städtischer Friedhof die Möglichkeit einräumen würde, online auf einem sogenannten Bestattungsportal nach Verstorbenen zu suchen sowie einen Trauerfeierkalender einzusehen. In dem zur Bewertung vorliegenden Fall gab der Petent an, dass er als Hinterbliebener keine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben habe, und bat deshalb um rechtliche Prüfung. Hierbei vertrat […]