Nicht nur das jüngst eingeführte Bestellerprinzip dürfte den Immobilienmaklern zu schaffen machen. Vor kurzem widmete sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) der Überprüfung der Immobilienmakler. Im Rahmen der Recherchetätigkeit ist die Blogredaktion in diesem Zusammenhang auf ein Musterschreiben gestoßen, welches an zufällig ausgewählte Makler gesandt worden ist. Diesem Schreiben war ein Fragebogen beigefügt, der […]