Mit der „Mitteilung zur Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog § 11 Abs. 1a und 1b EnWG im Fall einer Betriebsführung durch Dritte“ der Bundesnetzagentur vom 29.03.2022 werden zwei wichtige Änderungen vorgenommen: es entfallen annähernd alle Ausnahmen hinsichtlich einer Zertifizierung; damit sind insbesondere auch diejenigen Betreiber zukünftig zertifizierungspflichtig, die sich bislang auf ein Zertifikat ihres Betriebsführers gestützt haben; […]