Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Für private Unternehmen gilt dies, solange 10 oder mehr Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Diese Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürften soweit noch recht bekannt sein. Das Problem: Umstritten ist  jedoch die Frage, wer […]