Wie bereits von uns berichtet, könnte die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung für die Unternehmen kostspielig werden. Darüber hinaus könnte die Datenschutzreform auch eine Verschiebung der Arbeitsteilung zwischen den Aufsichtsbehörden und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten bewirken. Nach derzeitigem Stand der Verordnung soll künftig die Arbeit der Behörden nur noch Kontrollen und Zertifizierungen umfassen, während die Mitgliedsstaaten selbst darüber entscheiden […]