Verankert ist dieses arbeitsrechtliche Verfahren in § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Danach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durchzuführen, sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten (maßgeblich ist das Kalenderjahr) länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen durchgängigen Zeitraum handelt oder dieser […]