Nach der Datenschutzgrundverordnung muss ein Unternehmen, welches Daten einer betroffenen Person nutzt, beweisen, dass es personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet. Die betroffene Person muss aber beweisen, dass ihr durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden entstanden ist. Diese Beweislastverteilung im Zivilprozess hat das Amtsgericht Bochum bereits letztes Jahr im März entschieden (wir berichteten). Ende letzten Jahres befasste sich […]