Die Begründung eines Mietvertrages hat besonders für den Vermieter weitreichende Folgen. Ist ein Mieter erstmal eingezogen und entpuppt sich als zahlungsunwillig, ist es für den Vermieter nicht ohne Weiteres möglich, eine Räumung des Wohnraums zu erreichen. Umso wichtiger ist es daher, vor Begründung des Mietverhältnisses eine Risikoabwägung vorzunehmen und hierzu die relevanten Informationen zu erlangen. […]