Aufgrund mehrerer Beschwerden erließ kürzlich die oberste Datenschutzbehörde Österreichs (DSB) gegen die Auskunftei CRIF GmbH (nachfolgend: CRIF) einen Bescheid, wonach die alleinige Verarbeitung der personenbezogenen Daten „Name, Adresse und Geburtsdatum“ zum Zwecke der Bonitätsbewertung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genüge. Hinweis: Zum besseren Verständnis sei auf die thematische Einführung zum Scoring & Bonitätsmanagement in […]