Viele Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte stolperten bereits in 2019 über den Entwurf des § 2 BORA[1], welcher die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte zum 01.01.2020 neu regelt. Hiernach soll eine unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit Mandanten zulässig sein, wenn die Mandanten zugestimmt haben. Das klingt auf den ersten Blick eindeutig. Aber liegt hierin nicht ein Verstoß gegen die Regelungen der […]