Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland benutzen inzwischen ein Smartphone. Dies hat auch Auswirkungen auf die Frage, ob der Arbeitnehmer sein eigenes Smartphone nicht auch für dienstliche Zwecke nutzen soll. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er keine Smartphones anschaffen muss und der Arbeitnehmer muss nicht immer mit zwei Smartphones hantieren, wenn […]