Seit dem 01. Juli 2024 ist der §393 SGB V „Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen; Verordnungsermächtigung“ gültig. Hierin beschreibt der Gesetzgeber IT-Sicherheitsanforderungen an Cloud-Computing-Dienste betreffend der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten. Das kann z. B. Cloud-Anbieter betreffen, deren Kunden Ärzt*innen, Krankenhäuser, Therapeut*innen, Apotheken oder Kranken- und Pflegekassen bzw. Dienstleister, die im Auftrag Sozial- und Gesundheitsdaten prozessieren, sind. Demnach […]