Seit dem 1. Juli 2025 muss für Cloud-Dienste (bspw. „Software as a Service“ (SaaS)), die Sozial- oder Gesundheitsdaten im deutschen Gesundheitswesen verarbeiten, ein C5-Typ2-Testat vorliegen. Bis zum 30.06.2025 genügte ein C5-Typ1-Testat. Über das Thema C5-Testat berichteten wir bereits. Wer ist betroffen? Im Gesundheitswesen sind die Leistungserbringer im Sinne des Vierten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch […]
C5-Testat
Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in der Cloud: Mehraufwand durch C5-Testat?
Seit dem 01. Juli 2024 ist der §393 SGB V „Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen; Verordnungsermächtigung“ gültig. Hierin beschreibt der Gesetzgeber IT-Sicherheitsanforderungen an Cloud-Computing-Dienste betreffend der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten. Das kann z. B. Cloud-Anbieter betreffen, deren Kunden Ärzt*innen, Krankenhäuser, Therapeut*innen, Apotheken oder Kranken- und Pflegekassen bzw. Dienstleister, die im Auftrag Sozial- und Gesundheitsdaten prozessieren, sind. Demnach […]