Seit dem 1. Juli 2025 muss für Cloud-Dienste (bspw. „Software as a Service“ (SaaS)), die Sozial- oder Gesundheitsdaten im deutschen Gesundheitswesen verarbeiten, ein C5-Typ2-Testat vorliegen. Bis zum 30.06.2025 genügte ein C5-Typ1-Testat. Über das Thema C5-Testat berichteten wir bereits. Wer ist betroffen? Im Gesundheitswesen sind die Leistungserbringer im Sinne des Vierten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch […]