Auf dem Weg aus der Corona-Pandemie zurück zur Normalität kommt man an der 2G-Regel (geimpft oder genesen) oder 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) nicht vorbei. Zutritt, bspw. zu Veranstaltungen, Museen und Schwimmbädern, wird nach diesem Prinzip nur gewährt, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine der zwei bzw. drei Anforderungen vorliegt. Jedenfalls beim digitalen Impfnachweis ist […]