Die immer wieder vorherrschende Unsicherheit, ob für den Arbeitgeber nun die Normen aus dem TDDDG (früher TTDSG) und somit das Fernmeldegeheimnis gelten, wenn dieser die private E-Mail-, Telefon- oder Internetnutzung seiner Mitarbeiter gestattet, wurde nun von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) in ihrem 29. Jahresbericht zum Datenschutz geklärt. Beim TDDDG handelt […]