Mit dem als Schrems-II bekannten Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18) erklärte der EuGH zum einen den Angemessenheitsbeschluss der Europäische Kommission für die USA (sog. EU-US Privacy Shield) für ungültig. Zum anderen stellte der Gerichtshof zusammenfassend fest, dass der Abschluss der grundsätzlich weiterhin wirksamen Standarddatenschutzklauseln ohne die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen kein effektives Mittel darstellt, um Datentransfers […]