Im August haben wir über eine unzulässige Datenabfrage eines Polizisten zu privaten Zwecken berichtet. Der besagte Polizist entwickelte Interesse an einer Zufallsbekanntschaft und nutzte seine dienstlichen Mittel, um an die Telefonnummer der betroffenen Zufallsbekanntschaft zu gelangen. In dem nun erschienenen 3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der DSGVO für das Jahr 2020 wird ab S. 68 […]