Mit § 79a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist klargestellt, dass für Datenverarbeitungen des Betriebsrats der Arbeitgeber datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Folglich ist der Datenschutzbeauftragte des Arbeitgebers ebenfalls für den Betriebsrat zuständig. Eine der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte hat somit auch die Einhaltung des […]