Vor zwei Monaten erregte ein Automobilhersteller unfreiwillig Aufmerksamkeit durch Hausbesuche bei arbeitsunfähig gemeldeten Beschäftigten. In dem Fall hatten Führungskräfte stichprobenartig erkrankte Beschäftigte zu Hause aufgesucht, um festzustellen, ob bei diesen tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorlag. Nachdem dieses Vorgehen bekannt wurde, ließ das Medienecho nicht lange auf sich warten (vgl. hier und hier). Dass eine Überwachung erkrankter […]