Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, den dienstlichen Internetzugang und die betriebliche E-Mail-Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Grundsätzlich ist den Beschäftigten eine solche private Nutzung verboten, da dienstliche Arbeitsmittel nur zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten verwendet werden dürfen. Eine private Nutzung bedarf daher der Erlaubnis des Arbeitgebers. Hierbei ist zu beachten, dass […]