Auf der Herbsttagung  im November 2013 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands die Inkraftsetzung einer neuen „Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz“ (KDO) beschlossen. Entsprechendes hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Ordensobernkonferenz im Juni 2014 für die Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts verabschiedet. Warum zwei separate Beschlüsse? Orden päpstlichen Rechts unterfallen als autonome Institutionen nicht dem Gesetzgebungsrecht […]