Bei der Beteiligung mehrerer Parteien an einer Verarbeitung personenbezogener Daten ist die richtige Einordnung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von entscheidender Bedeutung. Je nach Art der Beteiligung sind unterschiedliche Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen erforderlich. In den meisten Fällen wird ein Unternehmen ein anderes mit einer Dienstleistung beauftragen, so dass ein Auftragnehmer – Auftraggeber-Verhältnis vorliegt. In Teil 1 dieser […]